Sicher auf allen Wegen

Versicherungen fürs Kraftfahrzeug

Nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern längst Kulturgut: Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Doch bei aller Leidenschaft sollten Fahrer einen kühlen Kopf bewahren. Denn wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss einiges beachten – zum Beispiel eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor.

Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die sogenannte Gefährdungshaftung gilt, müssen Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn sie keine Schuld tragen. Die Kfz- Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.

Schutz gegen Beschädigung


Wer darüber hinaus weiteren Schutz möchte, für den kommt eine Kaskoversicherung in Frage. Sie deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse. Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung besteht Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfällen mit Haarwild sowie Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig.

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